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Das VacationClub Resort in Dźwirzyno ist ein Ort, an dem Komfort mit der Natur der Ostsee verschmilzt und die Moderne harmonisch mit der Lage interagiert. Die Apartments befinden sich im Zentrum eines intimen Kurortes und gleichzeitig in einer ruhigen Gegend. Nur ein sechsminütiger Spaziergang trennt sie vom Rauschen der Wellen und dem Strand.
Das Projekt zeichnet sich durch moderne Architektur mit Elementen aus Holz und Grün aus, und die repräsentative, zweistöckige Eingangshalle ist das Markenzeichen dieses Ortes.
Die reichhaltige Freizeitinfrastruktur umfasst u.a. einen Außenpool, einen Mini-Wasserpark für Kinder und einen Spielplatz.
Der geplante Fertigstellungstermin der ersten Phase des Projekts ist das zweite Quartal 2026.

In der Nähe von Kołobrzeg, 6 Gehminuten zum Strand

Option, die Ausstattung des Apartments zu erwerben

Möglichkeit der Rückerstattung von 23% Mehrwertsteuer beim Kauf des Apartments (gilt auch für umsatzsteuerregistrierte natürliche Personen)

Digital Key: innovatives Zugangssystem zu den Apartments

Energieeffizienz: Photovoltaikmodule und andere umweltfreundliche Lösungen

Ladestationen für Elektroautos

Repräsentative Lobby: zweistöckiger Empfangsbereich

Entspannungszone mit Sonnenliegen und Außenpool

Mini-Wasserpark für Kinder

Spielplatz
1. Einfahrt zum VacationClub Resort
2. Eingang zum VacationClub Resort
3. Haupteingang des Gebäudes
4. Parkplatz
5. Stellplatz mit Ladestationen für Elektroautos
6. Fahrradständer
7. Außenpool
8. Loungebereich mit Sonnenliegen
9. Kinderspielplatz
10. Mini-Wasserpark für Kinder
11. Außendusche
12. WC und Umkleidekabine
A. Phase I – im Verkauf (derzeit 51 Apartments)
B. Phase II – in Vorbereitung (derzeit 75 Apartments)



I. Rendite von 7%.
II. Umsatzbeteiligung 30/70.
VacationClub™ ist ein Betreiber eines Netzwerks von Ferienapartments an der Ostsee und in den Bergen sowie eine Buchungsplattform. Dies ist der einzige Betreiber in Polen, der die Freiheit eines Apartmentaufenthalts mit den Dienstleistungen von 5-Sterne-Hotels verbindet, unterstützt durch das Wissen und die Erfahrung von Zdrojowa Hotels – der größten Hotelkette in den schönsten polnischen Kurorten.
Verkauft werden Gewerberäume in Form von touristischen Apartments in einem Resort-Gebäude, in diesem Fall mit Pool. Gemäß den Vorschriften wendet Zdrojowa Invest derzeit keine Treuhandkonten für Condo-Objekte an. In dieser Phase beträgt der Eigenbeitrag von Zdrojowa Invest Sp. z o.o. Projekt 9 Sp.k. (Zdrojowa Invest) am Projekt ca. 50% des Investitionswertes. Laut Gesetz kann der Eigentümer des Lokals sein Lokal in jeder Phase verkaufen. Derzeit bedient Zdrojowa Invest 2 Sp. z o.o. den Sekundärmarkt, was die Liquidität solcher Lokale erhöht, aber der Verkauf jeglicher Immobilien ist mit Risiken verbunden. Unternehmer und Personen, die ein Gewerbe im Sinne der Mehrwertsteuer betreiben, können sich diese Steuer vom Kauf erstatten lassen, und beim Verkauf können entsprechende Steuern anfallen. Ein optionaler, bevorzugter Betreiber der Apartments in der Investition ist VacationClub 2 Sp. z o.o. Sp.k. (VacationClub). Die vierteljährliche Miete eines mehrjährigen Mietvertrags beträgt 70% der variablen Nettoeinnahmen (Provisionen) aus der touristischen Vermietung, die gemäß den entsprechenden Vorschriften steuerbegünstigt sein können. Der Eigentümer kann das Lokal natürlich für eigene Zwecke nutzen. Mit dem Unterhalt jedes Lokals sind in der Regel marktübliche Kosten und solche, die sich aus dem Gesetz über das Wohnungseigentum ergeben, verbunden. Die Möglichkeit der begrenzten Nutzung des gemieteten Lokals oder an einem anderen Standort zu Vorzugskonditionen durch den Eigentümer ist ein Privileg. Ein obligatorischer Vertrag ist keine Garantie für die Realisierung oder den Gewinn, was in keinem Geschäft der Fall ist. Weitere Details und Angebote in den Büros: Verkauf bei Zdrojowa Invest, Vermietung bei VacationClub.
Wir informieren Sie, dass die Vorschriften des sog. Gesetzes über die Preistransparenz von Wohnungen auf diese Investition keine Anwendung finden (d.h. die Vorschriften zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Rechte des Erwerbers eines Wohnraums oder Einfamilienhauses sowie über den Bauträgergarantiefonds, die am 11. Juli 2025 in Kraft getreten sind). Im Rahmen der Investition werden nämlich keine Wohnräume realisiert.



